Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anmeldung
Die Anmeldung für die Veranstaltungen erfolgt über den Onlinekalender. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtszeitig eintrifft. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert.
§2
Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§13BGB)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen (ab dem Tag des Vertragsschlusses) ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Die uns mittels einer eindeutigen Erklärung über E-Mail oder einem Post-versandten Brief über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen (mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Es werden Ihnen bei dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
§3 Leistung
1. Das Naturcoaching wird vom Veranstalter gemäß Ausschreibung auch unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln (Online) durch-geführt. Hierzu stellt er dem Teilnehmer einen Zugang zu dem für das Coaching zweckmäßige Kommunikationssystem zur Verfügung. Der Veranstalter ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
2. Der Teilnehmer trägt für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihm verwendeten Hardware als auch der von ihm genutzten Kommunikationsmittel, gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.
3. Der Veranstalter erbringt die in den Ausschreibungen enthaltenen Leistungen. Sofern nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Preis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungszeiten, inhaltliche Umstellung des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer und witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bleiben vorenthalten.
§4 Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich.
Bei einem Rücktritt zwischen 48 und 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ist die Hälfte des Betrages fällig, bei einem Rücktritt unter 24 Stunden der gesamte Betrag. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
§5 Absage durch den Veranstalter
Für die Veranstaltung Waldbaden und Naturspaziergänge wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung erfolgt spätestens zwei Tage vor dem Termin. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
Beim Naturcoaching gilt dies infolge höherer Gewalt (auch Gewitter), bzw einer Erkrankung des Coach. In diesen Fällen wird im gegenseitigen Einverständnis der Termin zu einem anderen Zeitpunkt festgesetzt.
§6 Ausschluss des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
§7 Kündigung bei länger andauernden Verträgen
Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termin erstrecken, kann der Teilnehmer jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Treffens schriftlich kündigen. Bereits bezahlte Gebühren sind zurückzuerstatten.
§8 Zahlung des Seminarpreises
Mit Eingang des Coachingvertrages erhalten die Teilnehmer die inkludierte Rechnung. Sobald der Betrag beglichen, und der Vertrag unterschrieben vorliegt, tritt dieser in Kraft.
Bei den anderen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer eine Zahlungsinformation. Teilnehmer von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.
§9 Haftung
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten durch den Veranstalter, oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen durfte. Eine darüber- hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§10 Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte
1. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmer nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und übertragenen Inhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes, insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
2. Der Teilnehmer ist zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (Screencasting und Screenshots) von Inhalten, die im Rahmen des Seminars übertragen werden, nur mit Zustimmung des Veranstalters berechtigt. Unabhängig davon hat der die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung weder Aufnahmen, noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.
§11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht.
Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.